Sie suchen eine Ausbildung, in der Sie zeigen können, wie geschickt Sie sind? Verwaltungsarbeiten machen Ihnen Spaß? Sie mögen ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet, sind teamfähig und schätzen den persönlichen Kontakt zu Menschen?
Als Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r) werden Sie zur Allroundkraft ausgebildet. Sie assistieren bei Behandlungen, sind Ansprechpartner/-in für Patienten/-innen und erledigen alle in der Praxis anfallenden Dinge wie Mithilfe bei der Prophylaxe, Tätigkeiten zur Praxishygiene, aber auch Materialbeschaffung und -verarbeitung.
… ein vielseitiger und verantwortungsvoller Beruf
Foto: Huhle Media
Die beiden wichtigsten Rechtsgrundlagen sind die Ausbildungsverordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan, hier sind die Anforderungen an die betriebliche Ausbildung und die Prüfungen geregelt. Der Rahmenlehrplan regelt den schulischen Teil der Ausbildung.
Diese Dokumente finden Sie unter:
https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Praxispersonal/Richtlinien_Ausbildung_2017.pdf
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/ZahnmedFA.pdf
Umfassende Informationen zum Ausbildungsberuf der ZFA findet man auf der Seite der Landeszahnärztekammer Hessen. Hier werden auch häufig auftretende Fragen, z. B. nach dem Ausbildungsnachweis (Berichtsheft), zur Verkürzung der Ausbildungszeit, zur Ausbildungsvergütung, zu Prüfungsterminen usw. beantwortet.
Im ersten Jahr der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, dass die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet werden.
Dies gilt aber nur dann, wenn Sie für den Weg zur Berufsschule nicht das gleiche Ticket verwenden können wie auf dem Weg in den Ausbildungsbetrieb. Bewahren Sie Ihre Fahrscheine auf. Weitere Auskünfte und entsprechende Anträge erhalten Sie über Ihre Klassenleitung.
Die Ausbildung erfolgt in der Zahnarztpraxis und in der Berufsschule. Alternativ ist die Ausbildung auch in kieferorthopädischen, oral- und kieferchirurgischen Praxen sowie in Zahnkliniken möglich.
Die vorgegebenen Ausbildungsinhalte sind, ebenso wie die Lerninhalte des Rahmenlehrplans für die Berufsschulen, verbindlich für den Wissensnachweis in der Abschlussprüfung.
Auf unserer Homepage können Sie unter dem Menüpunkt Downloads das Anmeldeformular herunterladen.
Normalerweise meldet der Ausbildungsbetrieb Sie an.
Im allgemeinbildenden Lernbereich sind die Fächer Deutsch, Englisch, Sport, Politik und Wirtschaft und Religion/Ethik vorgesehen.
Im Sportunterricht kann in einem Kursband zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten gewählt werden.
Im beruflichen Lernbereich gibt es keine Fächer, sondern Lernfelder, zum Beispiel „Kariestherapie bzw. chirurgische Behandlungen begleiten“ oder „Waren beschaffen und verwalten“.
Lernfelder dauern ein Halbjahr oder ein Schuljahr. Die Endnoten aller Lernfelder gehen in das Abschlusszeugnis der Berufsschule ein.
Für volljährige und minderjährige Auszubildende gilt:
Einmal in der Woche: Ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden wird als voller Arbeitstag auf die betriebliche Wochenarbeitszeit angerechnet.
Für den zweiten Berufsschultag wird die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen in der Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet. Beispiel: Ein Unterrichtstag, der von 7:55 bis 13:05 Uhr dauert, wird mit 5 Stunden und 10 Minuten angerechnet.
Soweit in einer Kalenderwoche zwei lange Berufsschultage mit mehr als 5 Unterrichtsstunden liegen, kann die minderjährige Auszubildende wahlweise an einem dieser beiden Tage beschäftigt werden.
Die Wegezeiten von zu Hause zur Berufsschule bzw. zum Ausbildungsbetrieb werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.
Volljährige Auszubildende können generell nach der Berufsschule in der Praxis beschäftigt werden. Die notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb gelten in diesem Fall als Arbeitszeit.
Des Weiteren dürfen Auszubildende nicht an einem vor 9.00 Uhr beginnenden Unterricht beschäftigt werden.
Die schriftliche Zwischenprüfung findet im Mai während des zweiten Ausbildungsjahres statt. Das Ergebnis wird nicht auf die Abschlussprüfung angerechnet.
Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt an zwei Tagen und ist in einen fachlichen und einen kaufmännischen Teil gegliedert.
In der zusätzlichen praktisch-mündlichen Prüfung, die an den Kaufmännischen Schulen durchgeführt wird, bearbeitet der Prüfling eine komplexe Prüfungsaufgabe, die er simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert. Innerhalb dieser Zeit findet auch das Fachgespräch statt.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt sind:
Die Leistungen des Auszubildenden müssen während der gesamten Ausbildungszeit
- in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule mit mindestens 2,0 bewertet werden,
und
- von dem Ausbildenden im Durchschnitt mit mindestens „gut“ beurteilt werden.
Die Mindestausbildungszeit beträgt für Auszubildende 24 Monate, für Teilnehmerinnen an Umschulungsmaßnahmen 18 Monate.
Beglaubigungen sind nur möglich, wenn es sich um Zeugnisse handelt, die von den KSM ausgestellt wurden.
Beantragen Sie solche Schulbescheinigungen im Sekretariat. Dort können Sie sich in eine Liste eintragen. Die Schulbescheinigung können Sie in der Regel am nächsten Werktag im Sekretariat abholen.
Rufen Sie morgens vor der ersten Stunde im Schulsekretariat an. Das Sekretariat wird Ihre(n) Klassenlehrer(in) über Ihr Fehlen informieren. Dies entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Verpflichtung, eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Der Parkplatz auf dem Schulgelände ist für Lehrkräfte und Gäste vorgesehen. Eine Parkberechtigungskarte stellt das Schulsekretariat aus. Schülerinnen und Schüler mit Pkw parken auf dem Parkplatz vor dem Georg-Gaßmann-Stadion. Für gehbehinderte Schülerinnen und Schüler gibt es besonders ausgewiesene Parkflächen auf dem Schulgelände. Wenn Sie mit dem Fahrrad oder Motorrad zur Schule kommen, nutzen Sie ebenfalls die dafür vorgesehenen Bereiche auf dem Schulgelände. Auskunft erteilt Ihr(e) Klassenlehrer(in) oder das Schulsekretariat.
Eine Anfahrtbeschreibung zur Schule finden Sie unter dem Link „Anfahrt“.
Berufsgruppenkoordinator: Dr. Silke Stoll
Abteilungsleiterin: Dr. Brigitte Seefeldt-Schmidt
KMK-Zertifikat Englisch
Wer möchte, kann die fachspezifischen Englischkenntnisse im Rahmen einer Prüfung zertifizieren lassen. Die Prüfung KMK-Englisch (Gesundheitsberufe) wird in drei Niveaustufen angeboten: Waystage, Threshold, Vantage. Ansprechpartner: Marcus Ghiai
Internationaler Computerführerschein (ICDL)
Der Internationale Computerführerschein (ICDL) ist ein weltweit anerkanntes Zertifikat zum Nachweis der Kenntnisse in DV-Grundlagen, Word, Excel und Power-Point. Ansprechpartnerin: Christina Vossmann
Auslandspraktikum
Ein Auslandspraktikum mit einer Dauer von einem bis zu drei Monaten möglich. Die Schule ermöglicht eine finanzielle Förderung im Rahmen des EU-Programms Erasmus+. Beratung: Marion Pöltl
Highlights entstehen, wenn die Schülerinnen und Schüler an einem Strang ziehen und gemeinsam Aktivitäten auf die Beine stellen. Das gab es schon:
- Teilnahme an Aktionstagen der Schule (Bewegungstag, Verkehrssicherheitstag, Europatag)
- Sportliche Aktivitäten (Kletterpark, Kanufahrt)
- Betriebsbesichtigungen
- Unterstützung bei der Ausbildungsmesse Cineplex, Special Olympics Hessen