Shoppen finden Sie spannend? Sie kennen sich mit Marken und Preisen aus und planen gerne?
Werden Sie Kauffrau bzw. Kaufmann im Einzelhandel.
Diese Ausbildung ist 3-jährig. Die ersten 2 Jahre der Ausbildung sind mit der Verkäuferausbildung identisch. Kaufleute im Einzelhandel befassen sich zusätzlich mit Buchführung und Kostenrechnung, mit der Planung des Personaleinsatzes und der Mitarbeiterführung sowie mit Marketingkonzepten und Kundenbindung. Außerdem werden die Entwicklungen im E-Commerce in den Blick genommen.
Der Einzelhandel ist vielfältig.
Im ersten Jahr der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, dass die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet werden.
Dies gilt aber nur dann, wenn Sie für den Weg zur Berufsschule nicht das gleiche Ticket verwenden können wie auf dem Weg in den Ausbildungsbetrieb. Bewahren Sie Ihre Fahrscheine auf. Weitere Auskünfte und entsprechende Anträge erhalten Sie über Ihre Klassenleitung.
Die beiden wichtigsten Rechtsgrundlagen sind die Ausbildungsverordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan, hier sind die Anforderungen an die betriebliche Ausbildung und die Prüfungen geregelt.
Der Rahmenlehrplan regelt den schulischen Teil der Ausbildung.
Diese Dokumente finden Sie unter:
www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/110815
www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/KfmEinzelhandelVerkaeufer04-06-17idF16-09-16-E.pdf
Teil 1: In die Abschlussnote geht der Prüfungsteil Verkauf und Werbemaßnahmen mit 15 Prozent ein, der Prüfungsteil Warenwirtschaft und Kalkulation mit 10 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
Teil 2: Das Ergebnis von Teil 2 im Fach Geschäftsprozesse im Einzelhandel geht mit 25 % in die Prüfungsnote ein.
Die Leistung im Fachgespräch liefert die fehlenden 40 Prozent zum Prüfungsergebnis.
Die Kaufleute im Einzelhandel nehmen am Ende des zweiten Ausbildungsjahres an der schriftlichen Abschlussprüfung der Verkäufer(innen) teil.
Die Fächer sind: Verkauf und Werbemaßnahmen (90 Minuten, ungebunden, d.h. es muss selbstständig formuliert werden), Warenwirtschaft und Kalkulation (60 Minuten, Multiple-Choice) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, Multiple-Choice).
Das Ergebnis geht als Teil 1 mit 35 % in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung im Fach Geschäftsprozesse im Einzelhandel (120 Minuten, ungebunden) und einer mündlichen Prüfung (fallbezogenes Fachgespräch). In dem Fachgespräch können Sie aus mehreren Wahlqualifikationen, z. B. Beratung und Verkauf problemorientierte Fälle wählen und Lösungsvorschläge darbieten. Mündliche und schriftliche Abschlussprüfung gehen zusammen Teile mit 65 % in die Abschlussnote ein.
Im allgemeinbildenden Lernbereich sind die Fächer Deutsch/Fremdsprache, Sport, Politik und Wirtschaft und Religion vorgesehen.
Im Sportunterricht können in einem Kursband unterschiedliche Schwerpunkte gewählt werden.
Im beruflichen Lernbereich gibt es keine Fächer, sondern Lernfelder, zum Beispiel „Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen“.
Lernfelder dauern ein Halbjahr oder ein Schuljahr.
Die Endnoten aller Lernfelder gehen in das Abschlusszeugnis der Berufsschule ein.
Die Industrie- und Handelskammer beantwortet häufig auftretende Fragen, z.B. nach dem Ausbildungsnachweis (Berichtsheft), zur Verkürzung der Ausbildungszeit, zur Ausbildungsvergütung, zu Prüfungsterminen usw. auf folgender Seite:
https://www.ihk-kassel.de/beratung-service/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-abc
Sie erhalten regelmäßig ein Zeugnis über ihre Leistungen in der Berufsschule und zwar: nach dem 1. Jahr, nach dem dritten, nach dem vierten und nach dem fünften Halbjahr.
Diese Zeugnisse enthalten auch Angaben über entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten.
Am Ende der Ausbildung erhalten Sie ein Abschlusszeugnis der Berufsschule.
In diesem Zeugnis stehen die Noten aller Lernfelder und die Endnoten aller Fächer.
Außerdem enthält dieses Zeugnis eine Gesamtnote ihrer Leistungen in der Berufsschule.
Von der IHK erhalten Sie ein Prüfungszeugnis über ihre Leistungen in der Abschlussprüfung.
In Ihrem Ausbildungsvertrag steht ihre betriebliche Arbeitszeit.
Die Berufsschulzeit wird bei volljährigen und minderjährigen Auszubildenden wie folgt angerechnet:
Einmal in der Woche wird ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden als voller Arbeitstag gerechnet.
Für die anderen Tage gilt:
Auf die Arbeitszeit angerechnet wird die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.
Beispiel: Ein Unterrichtstag, der von 7:55 bis 15:00 Uhr geht, wird mit 7 Stunden und 5 Minuten angerechnet.
Wenn der Berufsschulunterricht vor neun Uhr beginnt, müssen Sie vor der Berufsschule nicht an die Arbeit.
Der Weg von Zuhause in die Schule bzw. der Weg vom Betrieb nach Hause zählt nicht zur Arbeitszeit. Wenn Sie volljährig sind und nach der Schule noch in den Betrieb müssen, wird die Wegzeit von der Schule zum Ausbildungsbetrieb zur Arbeitszeit hinzugerechnet (Urteil Bundesarbeitsgericht).
Berechnungsbeispiele für volljährige und minderjährige Auszubildende finden Sie auf den Seiten der IHK Kassel:
https://www.ihk-kassel.de/beratung-service/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-abc
Im ersten Jahr der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, dass die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet werden.
Dies gilt aber nur dann, wenn Sie für den Weg zur Berufsschule nicht das gleiche Ticket verwenden können wie auf dem Weg in den Ausbildungsbetrieb.
Weitere Auskünfte und entsprechende Anträge erhalten Sie über Ihre Klassenleitung.
Auf unserer Homepage können Sie unter dem Menüpunkt Downloads das Anmeldeformular herunterladen.
Normalerweise meldet der Ausbildungsbetrieb Sie an.
Beglaubigungen sind nur möglich, wenn es sich um Zeugnisse handelt, die von den KSM ausgestellt wurden.
Beantragen Sie solche Schulbescheinigungen im Sekretariat. Dort können Sie sich in eine Liste eintragen. Die Schulbescheinigung können Sie in der Regel am nächsten Werktag im Sekretariat abholen.
Rufen Sie morgens vor der ersten Stunde im Schulsekretariat an. Das Sekretariat wird Ihre(n) Klassenlehrer(in) über Ihr Fehlen informieren. Dies entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Verpflichtung, eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Der Parkplatz auf dem Schulgelände ist für Lehrkräfte und Gäste vorgesehen. Eine Parkberechtigungskarte stellt das Schulsekretariat aus. Schülerinnen und Schüler mit Pkw parken auf dem Parkplatz vor dem Georg-Gaßmann-Stadion. Für gehbehinderte Schülerinnen und Schüler gibt es besonders ausgewiesene Parkflächen auf dem Schulgelände. Wenn Sie mit dem Fahrrad oder Motorrad zur Schule kommen, nutzen Sie ebenfalls die dafür vorgesehenen Bereiche auf dem Schulgelände. Auskunft erteilt Ihr(e) Klassenlehrer(in) oder das Schulsekretariat.
Eine Anfahrtbeschreibung zur Schule finden Sie unter dem Link „Anfahrt“.
Berufsgruppenkoordinator: Björn Trexler
Abteilungsleiterin: Anna Gewiese
Ausbildungsberater der IHK Kassel-Marburg
Internationaler Computerführerschein (ICDL)
Interessierte Schüler/-innen können den Internationalen Computerführerschein (ICDL) erwerben. Dabei handelt es sich um ein weltweit anerkanntes Zertifikat zum Nachweis der Kenntnisse in DV-Grundlagen, Word, Excel und Power-Point. Ansprechpartnerin: Christina Vossmann
Highlights entstehen, wenn die Schülerinnen und Schüler an einem Strang ziehen und gemeinsam Aktivitäten auf die Beine stellen.
Das gab es schon:
- Studienfahrten (Straßburg)
- Teilnahme an Aktionstagen der Schule (Europatag, Suchtpräventionstag, Ernährungstag, Bewegungstag)
- Betriebsbesichtigungen und Museumsbesuche
- Sportliche Aktivitäten zur Teambildung (Kletterpark, Kanufahrt)