Sie möchten den Tag weder am Schreibtisch noch auf einer Baustelle verbringen? Sie bevorzugen eine zweijährige Ausbildung?
Dann ist für Sie die zweijährige Ausbildung zur Fachageristin bzw. zum Fachlageristen sehr attraktiv.
Typische Aufgaben von Fachlageristen/-innen sind:
- Güter annehmen, kontrollieren und einlagern,
- Güter während der Lagerung kontrollieren,
- Güter für den Kunden kommissionieren, verpacken und versenden.
Wer nach erfolgreicher Abschlussprüfung weiter lernen möchte, kann ein drittes Jahr anschließen und Fachkraft für Lagerlogistik werden.
Im ersten Jahr der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, dass die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet werden.
Dies gilt aber nur dann, wenn Sie für den Weg zur Berufsschule nicht das gleiche Ticket verwenden können wie auf dem Weg in den Ausbildungsbetrieb. Bewahren Sie Ihre Fahrscheine auf. Weitere Auskünfte und entsprechende Anträge erhalten Sie über Ihre Klassenleitung.
Die beiden wichtigsten Rechtsgrundlagen sind die Ausbildungsverordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan, hier sind die Anforderungen an die betriebliche Ausbildung und die Prüfungen geregelt.
Der Rahmenlehrplan regelt den schulischen Teil der Ausbildung.
Diese Dokumente finden Sie unter:
www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/fachlagerist_fachkraft_lagerlogistik.pdf
www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/FKLagerlogistik.pdf
Die schriftlichen Prüfungsbereiche gehen in die Gesamtnote mit folgender Gewichtung ein:
Lagerprozesse mit 20 Prozent, Güterbewegung mit 20 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine praktische Zwischenprüfung statt.
Sie müssen eine praktische Aufgabe durchführen, z. B. eine Warenannahme.
Eine Anrechnung auf das Ergebnis der Abschlussprüfung erfolgt nicht.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem theoretischen (schriftlichen) und einem praktischen Prüfungsteil. Jeder Teil geht mit 50 % in die Abschlussnote ein.
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus drei Prüfungsbereichen:
Lagerprozesse (90 Minuten, ungebunden, die Antworten müssen selbstständig formuliert werden), Güterbewegung (60 Minuten, gebunden, also richtige Lösung auswählen bzw. berechnen, die Ergebnisse werden maschinell ausgewertet) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, gebunden).
In der praktischen Abschlussprüfung müssen Sie zwei praktische Arbeitsaufträge bearbeiten, z. B. Kontrolle und Einlagern einer Sendung sowie Verpacken einer Kundenkommission. Jede Aufgabe geht mit 25 % in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Im allgemeinbildenden Lernbereich sind die Fächer Deutsch/Englisch, Sport, Politik und Wirtschaft und Religion vorgesehen.
Im Sportunterricht kann in einem Kursband zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten gewählt werden.
Im beruflichen Lernbereich gibt es keine Fächer, sondern Lernfelder, zum Beispiel „Güter im Betrieb transportieren“.
Lernfelder dauern ein Halbjahr oder ein Schuljahr.
Die Endnoten aller Lernfelder gehen in das Abschlusszeugnis der Berufsschule ein.
Sie erhalten regelmäßig ein Zeugnis über ihre Leistungen in der Berufsschule und zwar: nach dem 1. Jahr und nach dem dritten Halbjahr.
Diese Zeugnisse enthalten auch Angaben über entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten.
Am Ende der Ausbildung erhalten Sie ein Abschlusszeugnis der Berufsschule.
In diesem Zeugnis stehen die Noten aller Lernfelder und die Endnoten aller Fächer.
Außerdem enthält dieses Zeugnis eine Gesamtnote ihrer Leistungen in der Berufsschule.
Von der IHK erhalten Sie ein Prüfungszeugnis über ihre Leistungen in der Abschlussprüfung.
Die Industrie- und Handelskammer beantwortet häufig auftretende Fragen, z.B. nach dem Ausbildungsnachweis (Berichtsheft), zur Verkürzung der Ausbildungszeit, zur Ausbildungsvergütung, zu Prüfungsterminen usw. auf folgender Seite:
https://www.ihk-kassel.de/beratung-service/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-abc
In Ihrem Ausbildungsvertrag steht ihre betriebliche Arbeitszeit.
Die Berufsschulzeit wird bei volljährigen und minderjährigen Auszubildenden wie folgt angerechnet:
Einmal in der Woche wird ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden als voller Arbeitstag gerechnet.
Für die anderen Tage gilt:
Auf die Arbeitszeit angerechnet wird die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.
Beispiel: Ein Unterrichtstag, der von 7:55 bis 15:00 Uhr geht, wird mit 7 Stunden und 5 Minuten angerechnet.
Wenn der Berufsschulunterricht vor neun Uhr beginnt, müssen Sie vor der Berufsschule nicht an die Arbeit.
Der Weg von Zuhause in die Schule bzw. der Weg vom Betrieb nach Hause zählt nicht zur Arbeitszeit. Wenn Sie volljährig sind und nach der Schule noch in den Betrieb müssen, wird die Wegzeit von der Schule zum Ausbildungsbetrieb zur Arbeitszeit hinzugerechnet (Urteil Bundesarbeitsgericht).
Berechnungsbeispiele für volljährige und minderjährige Auszubildende finden Sie auf den Seiten der IHK Kassel:
https://www.ihk-kassel.de/beratung-service/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-abc
Im ersten Jahr der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, dass die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet werden.
Dies gilt aber nur dann, wenn Sie für den Weg zur Berufsschule nicht das gleiche Ticket verwenden können wie auf dem Weg in den Ausbildungsbetrieb.
Weitere Auskünfte und entsprechende Anträge erhalten Sie über Ihre Klassenleitung.
Auf unserer Homepage können Sie unter dem Menüpunkt Downloads das Anmeldeformular herunterladen.
Normalerweise meldet der Ausbildungsbetrieb Sie an.
Beglaubigungen sind nur möglich, wenn es sich um Zeugnisse handelt, die von den KSM ausgestellt wurden.
Beantragen Sie solche Schulbescheinigungen im Sekretariat. Dort können Sie sich in eine Liste eintragen. Die Schulbescheinigung können Sie in der Regel am nächsten Werktag im Sekretariat abholen.
Rufen Sie morgens vor der ersten Stunde im Schulsekretariat an. Das Sekretariat wird Ihre(n) Klassenlehrer(in) über Ihr Fehlen informieren. Dies entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Verpflichtung, eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Der Parkplatz auf dem Schulgelände ist für Lehrkräfte und Gäste vorgesehen. Eine Parkberechtigungskarte stellt das Schulsekretariat aus. Schülerinnen und Schüler mit Pkw parken auf dem Parkplatz vor dem Georg-Gaßmann-Stadion. Für gehbehinderte Schülerinnen und Schüler gibt es besonders ausgewiesene Parkflächen auf dem Schulgelände. Wenn Sie mit dem Fahrrad oder Motorrad zur Schule kommen, nutzen Sie ebenfalls die dafür vorgesehenen Bereiche auf dem Schulgelände. Auskunft erteilt Ihr(e) Klassenlehrer(in) oder das Schulsekretariat.
Eine Anfahrtbeschreibung zur Schule finden Sie unter dem Link „Anfahrt“.
Berufsgruppenkoordinator: Steffen Godzina
Abteilungsleiterin: Anna Gewiese
Ausbildungsberater der IHK
KMK-Zertifikat Englisch
Wer möchte, kann die fachspezifischen Englischkenntnisse im Rahmen einer Prüfung zertifizieren lassen. Die Prüfung KMK-Englisch Großhandel/Logistik wird in drei Niveaustufen angeboten: Waystage, Threshold, Vantage. Ansprechpartner: Marcus Ghiai
Internationaler Computerführerschein (ICDL)
Interessierte Schüler/-innen können den Internationalen Computerführerschein (ICDL) erwerben. Dabei handelt es sich um ein weltweit anerkanntes Zertifikat zum Nachweis der Kenntnisse in DV-Grundlagen, Word, Excel und Power-Point. Ansprechpartnerin: Christina Vossmann
Highlights entstehen, wenn die Schülerinnen und Schüler an einem Strang ziehen und gemeinsam Aktivitäten auf die Beine stellen. Das gab es schon:
- Studienfahrten (Köln)
- Teilnahme an Aktionstagen der Schule (Europatag, Suchtpräventionstag, Ernährungstag, Bewegungstag)
- Betriebsbesichtigungen
- Containerschulung in Bremen
- Sportliche Aktivitäten (Kletterpark, Kanufahrt)